Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 06. September 2012 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A
Die Beteiligten streiten über Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Beteiligten zu 2) (im Folgenden: Betriebsrat) zur Versetzung und Umgruppierung des Arbeitnehmers A.
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