LAG Hamm - Urteil vom 17.02.2009
12 Sa 529/08
Normen:
TV-Ärzte VKA § 16 Buchst. d; TVÜ-VKA § 2; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 08.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1428/07

Eingruppierung eines Chefarztes in kommunalem Krankenhaus; ergänzende Vertragsauslegung bei einzelvertraglicher Regelung der Arbeitsbedingungen

LAG Hamm, Urteil vom 17.02.2009 - Aktenzeichen 12 Sa 529/08

DRsp Nr. 2009/25033

Eingruppierung eines Chefarztes in kommunalem Krankenhaus; ergänzende Vertragsauslegung bei einzelvertraglicher Regelung der Arbeitsbedingungen

1. Ist im Arbeitsvertrag eines Chefarztes eine Vergütung entsprechend der Vergütungsgruppe I BAT in der jeweils gültigen Fassung vereinbart, ohne dass auch auf die ersetzenden Tarifverträge verwiesen wird, ist durch ergänzende Vertragsauslegung festzustellen, ob und welcher ersetzende Tarifvertrag (hier der TV-ÖD oder der TV-Ärzte/VKA) die Vergütungsgruppe des BAT ersetzt hat. 2. Ist einer der beiden Tarifverträge zeitlich früher in Kraft getreten, so ist die Regelungslücke durch diesen Tarifvertrag zu schließen. Mangels Regelungslücke kommt bei Inkrafttreten des späteren Tarifvertrages eine ergänzende Vertragsauslegung nicht mehr in Betracht.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 08.02.2008 - 3 Ca 1428/07 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-Ärzte VKA § 16 Buchst. d; TVÜ-VKA § 2; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers.