ArbG Augsburg, vom 25.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2384/07
Eingruppierung eines Chefarztes bei lückenhaftem Arbeitsvertrag zur Ersetzung des in Bezug genommenen Tarifvertrages
LAG München, Urteil vom 19.02.2009 - Aktenzeichen 4 Sa 925/08
DRsp Nr. 2009/9898
Eingruppierung eines Chefarztes bei lückenhaftem Arbeitsvertrag zur Ersetzung des in Bezug genommenen Tarifvertrages
1. Die arbeitsvertragliche Regelung hinsichtlich einer Ersetzung der einzelvertraglich in Bezug genommenen Vergütungsregelung des BAT durch die "entsprechende Vergütungsgruppe" eines etwaigen künftig ersetzenden neuen Tarifvertrages ("unter Berücksichtigung etwaiger Überleitungsbestimmungen") enthält eine Regelungslücke, wenn es (ohne Vorhersehbarkeit bei Vertragsschluss) nunmehr zwei Tarifverträge gibt, die beide potentiell ersetzenden Charakter hinsichtlich auch der Vergütungsregelung des BAT (dort Anlage 1a) haben können (TVöD und TV-Ärzte/VKA) und die Parteien bei Abschluss eines (Änderungs-) Dienstvertrages im Jahr 1997 und damit mehr als acht Jahre vor Inkrafttreten des TVöD ersichtlich nicht daran gedacht haben (und auch kaum daran denken können), dass der BAT im ärztlichen Bereich später vor allem durch erstmals artspezifische (nicht für den öffentlichen Dienst allgemein und dessen nunmehr sämtliche Beschäftigtengruppen geltende) Spartentarifverträge ersetzt werden würde.
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