Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 02.06.2015 in Sachen4 Ca 4698/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Stufenzuordnung des Klägers innerhalb der Entgeltgruppe 5 des TV-N AG bzw. hieraus resultierende Entgeltdifferenzen.
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