Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Januar 2016 -
Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Eingruppierung des Klägers in die Entgeltgruppe E 8, hilfsweise die Entgeltgruppe E 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst Bereich kommunaler Arbeitgeber (TVöD -VKA).
Der Kläger ist bei der beklagten Stadt seit dem 1. Juni 2007 als Betriebsangestellter im Außendienst des Straßenverkehrsamtes beschäftigt. Er ist mindestens 75 % seiner Arbeitszeit im Außendienst tätig.
- - - - - -
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|