Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 19. November 2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers und um Differenzlohnansprüche für den Zeitraum von November 2011 bis einschließlich Oktober 2013.
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