1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.03.2010 -
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger ist ausgebildeter Elektroinstallateur. Er steht seit dem 31. Oktober 1988 in einem Arbeitsverhältnis zum beklagten Land. Dieses bestimmt sich kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme nach dem
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