ArbG Elmshorn, vom 21.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 145 b/06
Eingruppierung einer Stationshilfe nach bereits in Kraft gesetztem Manteltarifvertrag - Fortgeltung arbeitsvertraglicher Vereinbarung zu Urlaubsgeld und Sonderzuwendung aufgrund Günstigkeitsprinzip - Günstigkeitsvergleich anhand Sachgruppen
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.03.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 467/06
DRsp Nr. 2007/11816
Eingruppierung einer Stationshilfe nach bereits in Kraft gesetztem Manteltarifvertrag - Fortgeltung arbeitsvertraglicher Vereinbarung zu Urlaubsgeld und Sonderzuwendung aufgrund Günstigkeitsprinzip - Günstigkeitsvergleich anhand Sachgruppen
1. Haben die Tarifvertragsparteien ausdrücklich geregelt, dass "mit Inkrafttreten des Tarifvertrages .. entsprechende Arbeitsverträge abgeschlossen" werden, wird damit wird (nur) eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation begründet und nicht der (Neu-) Abschluss eines Arbeitsvertrages als Vorraussetzung für die Anwendung des Manteltarifvertrages bestimmt.2. Beim Günstigkeitsvergleich ist ein Sachgruppenvergleich vorzunehmen; dabei sind die in einem inneren Zusammenhang stehenden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen zu vergleichen.3. Beim Vergleich unterschiedlicher Leistungen kommt es darauf an, ob diese funktional äquivalent sind; ist dies nicht der Fall, ist ein Günstigkeitsvergleich grundsätzlich nicht möglich. 4. Ein Günstigkeitsvergleich scheidet regelmäßig auch dann aus, wenn die zu vergleichenden Leistungen mit unterschiedlichen Gegenleistungen verbunden sind.
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