Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Emden vom 17.11.2010,
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
1. für den Abrechnungszeitraum 01.09. bis 30.09.2009 einen Betrag in Höhe von 190,28 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2009 zu zahlen.
2. für den Abrechnungszeitraum 01.11. bis 30.11.2009 einen Betrag in Höhe von 163,94 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2010 zu zahlen.
3. für den Abrechnungszeitraum 01.12. bis 31.12.2009 einen Betrag von 191,33 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 2/5, die Beklagte zu 3/5.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/4, die Beklagte zu 3/4.
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