LAG Hamm - Urteil vom 30.10.2012
12 Sa 504/12
Normen:
TVöD -BT-V Anhang C (VKA) Entgeltgruppe S 14;
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 28.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1356/11

Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im Sozialpsychiatrischen Dienst

LAG Hamm, Urteil vom 30.10.2012 - Aktenzeichen 12 Sa 504/12

DRsp Nr. 2013/6612

Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im Sozialpsychiatrischen Dienst

Sozialarbeiter im Sozialpsychatrischen Dienst, die auf der Grundlage des PsychKG NW tätig werden, sind nicht in die EG S 14 des Anhangs C (VKA) zum TVöD -BT-V eingruppiert. Ihre Tätigkeiten sind nicht gleichwertig mit den Tätigkeiten der Sozialarbeiter, die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen und Maßnahmen einleiten, welche zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. (s. auch Urteil vom 18.09.2012 - 12 Sa 1796/12)

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 28.02.2012 - 1 Ca 1365/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVöD -BT-V Anhang C (VKA) Entgeltgruppe S 14;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.