Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03. Juli 2013 - 15 Ca 421/13 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beklagte ist eine Hotelbetriebsgesellschaft, die in A ein Hotel mit 587 Gästezimmern sowie einem großen Bankett- und Veranstaltungsbereich nebst Restaurant unterhält. Sie beschäftigt ca. 260 Mitarbeiter und ist Mitglied des Hotel- und Gaststättenverbandes Hessen e. V..
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