I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. Februar 2016 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 4.574,78 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers als Mitarbeiter an einer kerntechnischen Anlage und die daraus resultierenden tarifvertraglichen Vergütungsansprüche in der Zeit von Januar 2015 bis Juni 2015.
Der Kläger ist 57 Jahre alt (geb. ..... 1958) und seit dem 1. April 1989 bei der Beklagten als Sicherheitsfachkraft beschäftigt. Er ist zum Führen einer Waffe berechtigt und nimmt regelmäßig an Schießübungen und am Betriebssport teil. Der Kläger wird als Wachleiter im H.-Zentrum Berlin (im Folgenden: HZB) eingesetzt.
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