Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 28.05.2015 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Anwendungsbereich des Tarifvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) vom 28. März 2006 und nachfolgender Änderungstarifverträge über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
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