LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.01.2009
15 Sa 1627/08
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; TVÜ-VKA § 4 Abs. 1 S. 1; BAT-O § 22;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 10.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1210/07

Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Grundsicherungsamt - Tarifbegriff der selbständigen Leistungen und gründlichen umfassenden Fachkenntnisse

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2009 - Aktenzeichen 15 Sa 1627/08

DRsp Nr. 2009/4296

Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Grundsicherungsamt - Tarifbegriff der selbständigen Leistungen und gründlichen umfassenden Fachkenntnisse

1. Bauen Vergütungsgruppen nicht aufeinander auf, ist eine Prüfung der niedrigeren Vergütungsgruppe entbehrlich und fehlerhaft. 2. Vergütungsfallgruppen bauen nur dann aufeinander auf, wenn das entsprechende Tätigkeitsmerkmal ein "Herausheben" aus dem in Bezug genommenen Tätigkeitsmerkmal der niedrigeren Vergütungsgruppe durch eine zusätzliche Anforderung ausdrücklich vorsieht, nicht aber dann, wenn ein Tätigkeitsmerkmal im Vergleich zu einem anderen lediglich höhere Anforderungen stellt. 3. Die Vergütungsgruppen V b Fallgruppe 1 a BAT-O und die Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 a BAT-O bauen nicht aufeinander auf. 4. Selbständige Leistungen werden erbracht, wenn bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses ein wie auch immer gearteter Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum ausgeübt wird. 5. "Gründliche, umfassende Fachkenntnisse" sind an den "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" der niedrigeren Vergütungsgruppen zu messen und erfordern eine Steigerung der Tiefe und Breite nach; der Begriff "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" ist den "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" zusammenfassend gegenüberzustellen und einheitlich zu bewerten.