Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 08.05.2014 - 1 Ca 1990/13E - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die korrekte Eingruppierung der Klägerin, hilfsweise über den Umfang einer ihr zustehenden Ausgleichszulage.
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