BAG - Urteil vom 24.01.2001
10 AZR 273/00
Normen:
BAT § 22 § 23 (Lehrer) ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3 ; Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l 1 BAT-O-O) Nr. 3 a ; Richtlinien des Freistaats Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der Fassung der am 20. März 1996 beschlossenen Änderungen (Arbeitgeber-Richtlinien) B. Berufliche Schulen - Vergütungsgruppe II a Ziffer 2;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 11.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 12526/97
LAG Chemnitz, vom 22.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 1295/98

Eingruppierung einer Lehrkraft an einer beruflichen Schule; Anspruch einer Diplommedizinpädagogin auf Erteilung berufstheoretischen Unterrichts nach entsprechender Stellenzuweisung

BAG, Urteil vom 24.01.2001 - Aktenzeichen 10 AZR 273/00

DRsp Nr. 2002/12331

Eingruppierung einer Lehrkraft an einer beruflichen Schule; Anspruch einer Diplommedizinpädagogin auf Erteilung berufstheoretischen Unterrichts nach entsprechender Stellenzuweisung

»Weist der Arbeitgeber einer Lehrkraft einer beruflichen Schule nach einem förmlichen Bewerbungsverfahren die Stelle eines "Lehrers für den theoretischen Unterricht" zu, kann er sich nicht darauf berufen, eine entsprechende Eingruppierung könne nicht stattfinden, weil die Lehrkraft überwiegend berufspraktischen Unterricht erteilt habe.«

Normenkette:

BAT § 22 § 23 (Lehrer) ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3 ; Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l 1 BAT-O-O) Nr. 3 a ; Richtlinien des Freistaats Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der Fassung der am 20. März 1996 beschlossenen Änderungen (Arbeitgeber-Richtlinien) B. Berufliche Schulen - Vergütungsgruppe II a Ziffer 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin als angestellte Lehrerin an einer medizinischen Fachschule.