BAG - Urteil vom 07.07.1999
10 AZR 571/98
Normen:
BAT §§ 22, 23 Lehrer; Berliner Eingruppierungserlaß (i.d.F. vom 20. September 1996) VergGr. II a, III; Berliner Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, fürLehrerberufe (EG-RL-LehrGRL-LehrG - vom 9. Juni 1993 - GVBl. S. 250) §§ 1, 2, 3;
Fundstellen:
AP Nr. 79 zu §§ zu 22, 23 BAT Lehrer
BB 1999, 2198
DB 2000, 226
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Berlin - Urteil vom 17. Dezember 1997 - 20 Ca 30745/97 -, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. Landesarbeitsgericht Berlin - Urteil vom 12. Mai 1998 - 12 Sa 8/98 , vom - Vorinstanzaktenzeichen

Eingruppierung einer Lehrkraft - Ausbildung in England

BAG, Urteil vom 07.07.1999 - Aktenzeichen 10 AZR 571/98

DRsp Nr. 1999/11232

Eingruppierung einer Lehrkraft - Ausbildung in England

»1. Eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften erworbene oder anerkannte Befähigung für einen Lehrberuf kann hinsichtlich vergütungsrechtlicher Gleichbehandlung mit einer deutschen Lehrkraft nach innerstaatlichem Recht von einem verwaltungsrechtlichen Gleichstellungsverfahren abhängig gemacht werden. 2. Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht befugt, diesen Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Außer im Falle der Nichtigkeit des Verwaltungsaktes haben sie von dessen positivem oder negativem Ergebnis auszugehen.«

Normenkette:

BAT §§ 22, 23 Lehrer; Berliner Eingruppierungserlaß (i.d.F. vom 20. September 1996) VergGr. II a, III; Berliner Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, fürLehrerberufe (EG-RL-LehrGRL-LehrG - vom 9. Juni 1993 - GVBl. S. 250) §§ 1, 2, 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung.