Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 19. Februar 2010 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug im Rahmen einer Zahlungsklage weiterhin um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin bezogen auf die Stufenzuordnung innerhalb einer Vergütungsgruppe.
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