Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 03.12.2014 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.788,23 € brutto nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 15.08.2014 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Leistungsklage im Anwendungsbereich kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
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