Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 31.10.2012 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin und daraus resultierender Zahlungsansprüche.
Die Beklagte ist eine Gewerkschaft.
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