Die Berufungen der Klägerin und des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30.10.2014 - 4 Ca 742 a/14 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 62 % und der Beklagte zu 38 %.
Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.
Die Parteien streiten um Eingruppierung und Nachzahlung von Vergütungsbestandteilen.
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