Das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.05.2009 - 5 Ca 7000/08 - wird teilweise abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Klägerin seit dem 01.05.2009 in die Tarifgruppe 5 des Vergütungstarifvertrages Nummer 3 der Beklagten und der Gewerkschaft ver.di eingruppiert ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 2/3 und die Klägerin zu 1/3.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|