I. Die Berufung des beklagten Landes wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand;
Die Parteien streiten um die richtige Eingruppierung. Zum Sachverhalt heißt es insoweit im Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Rostock - 4 Ca 878/07 - vom 06.08.2008 wie folgt:
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