Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 14.05.2013 (
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.243,72 Euro brutto zu zahlen.
3.Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.07.2013 ein Entgelt der TV-L Entgeltgruppe 8, Stufe 3 zu zahlen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
5.Die Revision wird zugelassen.
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