I. Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.09.2009 -
II. Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende tarifliche Eingruppierung der Klägerin als Diplom-Medizinpädagogin oder als Unterrichtsschwester.
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