I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26.11.2009 -
II. Für die Beklagte wird die Revision zugelassen.
Die Parteien streiten um die richtige tarifliche Eingruppierung der Klägerin als Diplom-Medizinpädagogin oder als Unterrichtsschwester.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|