I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 08.05.2019 -
II. Die Revision der Klägerin wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
Die Klägerin ist seit dem 04.01.1988 als Justizbeschäftigte am Amtsgericht Tiergarten bei dem beklagten Land beschäftigt. Gemäß Änderungsvertrag vom 09.01.2013 finden auf das Arbeitsverhältnis der Angleichungs TV Land Berlin vom 14.10 2010 in der jeweils geltenden Fassung Anwendung und die Tarifverträge, die das Land Berlin nach dem 1.11.2010 schließt oder bei Eintritt in den Arbeitgeberverband dann unterworfen ist, die o.g Arbeitsbedingungen nach § 4 Abs.5 TVG ergänzen ändern oder ersetzen.
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