Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz um den Anspruch des Klägers auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe III
Wegen des erstinstanzlichen Parteivortrages und der dort gestellten Anträge wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO auf den Tatbestand des angegriffenen Urteils Bezug genommen.
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