Die Parteien streiten um die tarifgerechte Bezahlung des Klägers.
Der am 23.12.1953 geborene Kläger ist seit 18.08.1977 bei der Beklagten als technischer Angestellter beschäftigt. Er hatte zuvor ein Studium der Architektur mit dem Abschluss Dipl. Ingenieur (FH) absolviert.
Seit 01.05.1986 ist der Kläger als Leiter des Fachbereiches Bauwesen beim Bezirksamt L. eingesetzt und in Vergütungsgruppe III
Leiter (Verwaltungsdirektor) des Bezirksamtes L. ist Herr N., der ebenso wie der zuständige Dezernatsleiter kein Techniker ist.
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