Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 05.03.2015, Az.: 4 Ca 1686 b/14, abgeändert und die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Differenzvergütungen aufgrund Eingruppierung.
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