LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.01.2012
12 Sa 497/09
Normen:
Entgeltrahmen-TV DB Services Südwest;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 04.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 3619/08

Eingruppierung der Tätigkeit regionaler Einsatzleiter

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.01.2012 - Aktenzeichen 12 Sa 497/09

DRsp Nr. 2012/15068

Eingruppierung der Tätigkeit regionaler Einsatzleiter

Die Aufgaben auf der Position des regionalen Einsatzleiters (Mitarbeiter REL) rechtfertigen die Eingruppierung in die Entgeltgruppe T 3 nach ERTV DB Services Südwest.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 04. Februar 2009 - 14/17 Ca 3619/08 - abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger als regionalen Einsatzleiter eine Vergütung nach Entgeltgruppe T3 des ERTV DB Services Südwest zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.781,30 EUR brutto zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

Entgeltrahmen-TV DB Services Südwest;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers auf der Position eines regionalen Einsatzleiters.