Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 04. Februar 2009 - 14/17 Ca 3619/08 - abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger als regionalen Einsatzleiter eine Vergütung nach Entgeltgruppe T3 des ERTV DB Services Südwest zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.781,30 EUR brutto zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers auf der Position eines regionalen Einsatzleiters.
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