1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 20. Nov. 2012 - 5 Ca 1400/12 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
Die Klägerin ist seit September 1992 als Leiterin eines Kindergartens der Beklagten beschäftigt.
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