1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeits- gerichts Lübeck vom 02.06.2009 - Az.: ö. D. 3 Ca 305 b/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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