1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Juli 2015 - 5 Sa 1434/14 E - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 24. September 2014 -
Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers im Rahmen einer sog. korrigierenden Rückgruppierung.
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