LAG Köln - Urteil vom 25.05.2022
11 Sa 832/21
Normen:
BETV Chemie (i.d.F.v. 01.06.2017) EG 2;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 12.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1976/21

Eingruppierung der Ausführung von Transportarbeiten mit Flurförderfahrzeugen nach dem BETV Chemie

LAG Köln, Urteil vom 25.05.2022 - Aktenzeichen 11 Sa 832/21

DRsp Nr. 2023/1223

Eingruppierung der Ausführung von Transportarbeiten mit Flurförderfahrzeugen nach dem BETV Chemie

Für die Eingruppierung in Entgeltgruppe E2 des BETV Chemie reicht nicht jede Ausführung von Transportarbeiten mit Flurförderfahrzeugen aus. Erforderlich ist vielmehr, dass für deren sachgerechte Ausübung Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine angemessene Berufspraxis von in der Regel bis zu 13 Wochen erworben werden (hier: verneint).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 12.11.2021 - 6 Ca 1976/21 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BETV Chemie (i.d.F.v. 01.06.2017) EG 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Zahlung von restlichem Weihnachtsgeld 2020 sowie Tariflohn und Eingruppierung ab dem Februar 2021.

Der Kläger ist bei der Beklagten, einem Reifenhersteller, als gewerblicher Arbeitnehmer seit dem Jahre 1998 beschäftigt. Er transportiert mit einem Elektroschlepper Materialien aus den Zwischenlagern zu den Produktionsmaschinen, wobei bis zu drei Anhängerkassetten gezogen werden. Die Arbeitsvertragsparteien sind tarifgebunden, es gelten die Tarifverträge der chemischen Industrie.

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