Zwischen den Parteien herrscht Streit über die richtige Eingruppierung des Klägers.
Der am 26.10.1951 geborene Kläger hat im Jahre 1969 eine Schlosserlehre mit Gesellenbrief erfolgreich abgeschlossen und im Jahre 1975 eine Lehre als Elektroniker mit Gesellenbrief beendet. Außerdem hat der Kläger vor dem 01.09.1989 in M. die Schule für Beleuchtungsmeister besucht und mit Erfolg abgeschlossen. Er hat das Befähigungszeugnis zum Beleuchtungsmeister erhalten.
Der Kläger steht seit dem 01.09.1977 in den Diensten der Beklagten und wird seit dem 01.09.1989 als Beleuchtungsinspektor beschäftigt. In dieser Eigenschaft unterstehen dem Kläger 14 Beleuchter in K. und 14 Beleuchter in M.
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