LAG Brandenburg - Urteil vom 12.09.2000
2 Sa 691/99
Normen:
BAT-O § 11 Satz 2 § 70, BAT-O SR 2l ; BBesG §§ 1 2 20 Anlage 1 ; BbgBesG §§ 1 2 ; GG Art. 72 Art. 74 Art. 74a ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 10.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 338/99

Eingruppierung: Assessor in der Sekundarstufe I eines Gymnasiums

LAG Brandenburg, Urteil vom 12.09.2000 - Aktenzeichen 2 Sa 691/99

DRsp Nr. 2002/16848

Eingruppierung: Assessor in der Sekundarstufe I eines Gymnasiums

Ein in Brandenburg beschäftigter Lehrer an einem Gymnasium, der in den alten Bundesländern die 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien abgelegt hat, hat keinen Anspruch auf eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe IIa BAT-O iVm § 11 Satz 2 BAT-O, Besoldungsgruppe A 13 der BBesO A (Lehrer mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern, wenn sich die Lehrbefähigung u.a. auf Gymnasien erstreckt/Studienrat mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien), wenn das Land für die Vergütung eine "schulstufenbezogene" Einordnung vornimmt und er überwiegend in der Sekundarstufe I eingesetzt wird.

Normenkette:

BAT-O § 11 Satz 2 § 70, BAT-O SR 2l ; BBesG §§ 1 2 20 Anlage 1 ; BbgBesG §§ 1 2 ; GG Art. 72 Art. 74 Art. 74a ; TVG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers für die Zeit vom 01.02.1997 bis zum 31.07.1999. Für die fortlaufende Vergütung ab 01.08.1999 haben die Parteien sich in einem bestandskräftigen Teilvergleich vor dem Landesarbeitsgericht geeinigt (vgl. Bl. 217 d. A.).