LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.10.2009 5 Sa 1048/09
Normen:
TV-Ärzte/Charité § 12;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 25.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 56 Ca 19822/08
Eingruppierung als Oberarzt gem. § 12 TV-Ärzte/Charité; Verantwortlichkeit für einen Teilbereich einer Klinik
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.10.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 1048/09
DRsp Nr. 2010/10797
Eingruppierung als Oberarzt gem. § 12 TV-Ärzte/Charité; Verantwortlichkeit für einen Teilbereich einer Klinik
1. a) § 12 TV-Ärzte/Charité definiert nach seiner inneren Systematik die Voraussetzungen für eine Eingruppierung als Oberarzt in drei "Säulen" definiert, deren Eingruppierungsmerkmale alternativ nebeneinander stehen und jeweils selbständige tatbestandliche Beschreibungen enthalten.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.