1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2008 -
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin in die Entgeltgruppe Ä 3 des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30. Oktober 2006 (im Folgenden: TV-Ärzte/TdL).
Die 37-jährige Klägerin ist Ärztin und seit dem 1. Dezember 1997 für das beklagte Land in der Klinik für Plastische, Wiederherstellungs- und Handchirurgie des Universitätsklinikums M tätig. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fand kraft beiderseitiger Tarifbindung sowie aufgrund vertraglicher Vereinbarung bis zum 31. Oktober 2006 der
Die Klinik für Plastische, Wiederherstellungs- und Handchirurgie besteht aus einer Station. Außer medizinischem Personal sind hier sechs Assistenzärzte beschäftigt sowie - neben der Klägerin - zwei Oberärzte, von denen einer im Streitzeitraum ausgeschieden ist, und der Chefarzt.
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