Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin und die Zahlung rückständiger Gehaltsdifferenzen.
Die Klägerin ist seit dem 1. September 1992 bei der Beklagten als Sachbearbeiterin im Bereich Rechnungswesen beschäftigt. Am 30. November 1992 war ihr mit Wirkung vom 1. Dezember 1991 eine Postdienstzeit von 17 Jahren, 5 Monaten und 15 Tagen zuerkannt worden.
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