BAG - Urteil vom 06.06.2007
4 AZR 505/06
Normen:
BAT (1975) § 22 § 23 ; Anlage 1a zum BAT/BL Teil I Allgemeiner Teil VergGr. VII Fallgr. 1a, VIb Fallgr. 1a, 1b, Vc Fallgr. 1a, 1b; ZPO § 256 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZA 2008, 904
NZA-RR 2008, 189
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 23.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 71/05
ArbG Hamburg, vom 16.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 520/04

Eingruppierung - Gerichtliche Überprüfungspflicht bei Aufbaufallgruppen; Überflüssiger Hilfsantrag; Selbständige Leistungen

BAG, Urteil vom 06.06.2007 - Aktenzeichen 4 AZR 505/06

DRsp Nr. 2007/21541

Eingruppierung - Gerichtliche Überprüfungspflicht bei Aufbaufallgruppen; Überflüssiger Hilfsantrag; Selbständige Leistungen

Orientierungssätze: 1. In dem Antrag auf Feststellung der Vergütungsverpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers nach einer bestimmten Vergütungsgruppe ist der entsprechende Antrag bezüglich einer niedrigeren Vergütungsgruppe dann enthalten, wenn die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppen logisch zwingend aufeinander aufbauen (hier: Erfordernis selbständiger Leistungen mindestens zu einem Drittel bzw. mindestens zu einem Fünftel, bei ansonsten identischen Voraussetzungen). Das Vorliegen "echter Aufbaufallgruppen" im Sinne der Senatsrechtsprechung ist dazu nicht erforderlich. 2. Daraus folgt nicht nur, dass die Geltendmachung der höheren Vergütungsgruppe auch die Geltendmachung der niedrigeren Vergütungsgruppe umfasst. Auch die Gerichte für Arbeitssachen sind verpflichtet, ohne ausdrücklichen Antrag das Vorliegen des der niedrigeren Vergütungsgruppe zugeordneten Tätigkeitsmerkmals zu überprüfen. 3. Zum Erfordernis "selbständiger Leistungen" bei Angestellten im polizeilichen Erkennungsund Verwahrungsdienst.

Normenkette:

BAT (1975) § 22 § 23 ; Anlage 1a zum BAT/BL Teil I Allgemeiner Teil VergGr. VII Fallgr. 1a, VIb Fallgr. 1a, 1b, Vc Fallgr. 1a, 1b; ZPO § 256 Abs. 1 ;

Tatbestand: