LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.02.2013
20 Sa 81/11
Normen:
BetrAVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 06.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 6588/11

Eingriff in dienstzeitabhängige Zuwachsraten durch Abkoppelung der betrieblichen Altersversorgung von der gesetzlichen Rentenversicherung; Feststellungsklage des Arbeitnehmers bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Rechtfertigung des Eingriffs in die Versorgungsordnung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2013 - Aktenzeichen 20 Sa 81/11

DRsp Nr. 2013/17371

Eingriff in dienstzeitabhängige Zuwachsraten durch Abkoppelung der betrieblichen Altersversorgung von der gesetzlichen Rentenversicherung; Feststellungsklage des Arbeitnehmers bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Rechtfertigung des Eingriffs in die Versorgungsordnung

Die Beurteilung, ob sachlich-proportionale Gründe für einen Eingriff in dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge vorliegen, erfordert nicht lediglich eine Willkürkontrolle. Dem Arbeitgeber obliegt die Darlegung aller Umstände, die nachvollziehbar belegen, dass ein überschießender Eingriff in das betriebliche Altersversorgungssystem nicht erfolgt ist.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 06.10.2011 - 17 Ca 6588/11 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, nach welcher Versorgungsordnung sich die Anwartschaften des Klägers auf betriebliche Altersversorgung richten.