Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 06.10.2011 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, nach welcher Versorgungsordnung sich die Anwartschaften des Klägers auf betriebliche Altersversorgung richten.
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