I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.08.2011 -
1. Die Klage wird unter Einschluss des Auflösungsantrages abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
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