I. Auf die Berufung der Klägern wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 24.11.2009 (Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere € 1.503,74 brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus € 491,40 brutto seit dem 01.04.2009, aus € 733,84 brutto seit dem 01.05.2009 sowie aus € 278,50 brutto seit 01.07.2009 zu bezahlen.
II. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 9/20 und die Klägerin 11/20.
IV. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|