I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 7. August 2014 - 26 Ca 291/14 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berechnung des 13. Monatsgehaltes der Klägerin nach den einschlägigen tariflichen Vorschriften.
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