LAG München - Urteil vom 29.01.2015
4 Sa 712/14
Normen:
MTV-Wohnungswirtschaft § 8 Nr. 1; MTV-Wohnungswirtschaft § 4;
Vorinstanzen:
ArbG München) - 26 Ca 291/14 - 07.08.2014,

Einbeziehung arbeitsvertraglicher Besitzstandszulage in die Berechnung des dreizehnten Monatsgehaltes nach den Tarifbestimmungen der Wohnungswirtschaft

LAG München, Urteil vom 29.01.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 712/14

DRsp Nr. 2015/5656

Einbeziehung arbeitsvertraglicher Besitzstandszulage in die Berechnung des dreizehnten Monatsgehaltes nach den Tarifbestimmungen der Wohnungswirtschaft

Eine arbeitsvertraglich individuell vereinbarte Besitzstandszulage (von 297,27 Euro brutto monatlich), die im Zusammenhang mit der Novation des Arbeitsvertrages aufgrund eines Wechsels ("Überführung") von der Anwendbarkeit der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVöD) in die Tarifverträge für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zum 01.01.2013 festgelegt wurde, nach der nunmehr einschlägigen Tarifregelung unter § 8 Nr. 1 MTV Bestandteil des Anspruchs auf das dreizehnte Monatsgehalt.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 7. August 2014 - 26 Ca 291/14 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

MTV-Wohnungswirtschaft § 8 Nr. 1; MTV-Wohnungswirtschaft § 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Berechnung des 13. Monatsgehaltes der Klägerin nach den einschlägigen tariflichen Vorschriften.