LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.07.2010
5 Sa 236/10
Normen:
BGB § 388; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 24.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 850/09

Einbehaltung unberechtigter Vorschusszahlungen auf Einmalzahlung bei fehlendem Bedingungseintritt; unbegründete Zahlungsklage eines Diplompsychologen bei fehlender Überleitung des Beschäftigungsverhältnisses in die kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.07.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 236/10

DRsp Nr. 2011/6520

Einbehaltung unberechtigter Vorschusszahlungen auf Einmalzahlung bei fehlendem Bedingungseintritt; unbegründete Zahlungsklage eines Diplompsychologen bei fehlender Überleitung des Beschäftigungsverhältnisses in die kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung

Stellen vom Bistum im Mai, Juli und Oktober 2007 geleistete Teilzahlungen lediglich vorweggenommene Vorschusszahlungen auf eine Einmalzahlung nach der kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) dar, auf die ein Anspruch nur bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit Geltung dieser KAVO besteht, ist das Bistum befugt, diese Zahlung ohne Aufrechnungserklärung bei der Lohnabrechnung September 2008 wieder in Abzug zu bringen, wenn der Arbeitnehmer keine Vereinbarung mit Geltung der KAVO abgeschlossen hat.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 24.03.2010 - 1 Ca 850/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 388; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger ein Zahlungsanspruch gegenüber dem beklagten Bistum zusteht.