Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 24.03.2010 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger ein Zahlungsanspruch gegenüber dem beklagten Bistum zusteht.
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