1. Auf die sofortige Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 24.09.2009 - 1 BVGa 7/09 - geändert.
2. Dem Wahlvorstand wird untersagt, das laufende Verfahren zur Wahl eines Betriebsrats an der Base Berlin-Schönefeld der Arbeitgeberin fortzusetzen.
3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Wahlvorstand ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,- € angedroht.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|