Die Berufung der Verfügungsbeklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es in Ziffer 1. des Urteils des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 02.12.2010 -
Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, es bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren, längstens bis zum 30.09.2012, zu unterlassen, die Funktion des Bereichs/Betriebsteils PP-S Parts A-Stadt auf die M. L. GmbH zu übertragen.
Die Verfügungsbeklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
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