Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 22.10.2009
-
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren darum, ob die Verfügungsklägerin gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung des Verfügungsbeklagten zu entbinden ist. Wegen des erstinstanzlichen streitigen und unstreitigen Vorbringens so wie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
Das Arbeitsgericht hat dem Antrag stattgegeben.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|