Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 17.03.2010 - 1 BVGa 10/10 - abgeändert:
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die für den 24.03.2010 geplante Betriebsratswahl bei den Antragstellerinnen zu 1) und 2) abzubrechen.
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